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Vorübergehendes Gaststättengewerbe


Allgemeine Informationen

Mit Einführung des Hessischen Gaststättengesetzes (HGastG) zum 1. Mai 2012 ist die Schankerlaubnis weggefallen. Es besteht jedoch eine Anzeigepflicht.

 

Das heißt:

Wer aus besonderem Anlass - z. B. bei einem Fest - Lebensmittel und/oder Getränke ausgibt, hat dies spätestens vier Wochen vorher bei der Stadtverwaltung schriftlich anzuzeigen. Eine Erlaubnis wird nicht ausgestellt.

 

Ein Formular für die Anzeige finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

 

Ihre Anzeige wird von der Stadtverwaltung zuständigkeitshalber auch an das Kreisbauamt, die Lebensmittelüberwachungsbehörde, das Finanzamt und die Polizei übermittelt.


Gebühren

15,00 €


Ansprechpartner

Ordnungs- und Sozialamt
Hauptstraße 58
35088 Battenberg (Eder)

Simone Kaletsch
Hauptstraße 58
35088 Battenberg (Eder)
Telefon (06452) 9344-32
Telefax (06452) 9344-19


Formulare

Anmerkung: Je nach Software auf Ihrem Computer kann es zu Problemen bei der Anzeige, beim Ausfüllen bzw. beim Ausdrucken von PDF-Dokumenten kommen. In diesem Fall speichern Sie bitte die Datei direkt auf Ihrem Computer ab (z.B. auf dem Desktop) und öffnen diese anschließend mit der aktuellen Version von Adobe Acrobat Reader (kostenfreie Software zur Anzeige von PDF-Dokumenten) oder eines der hier gelisteten Programme (Liste unvollständig).