Grundsätzlich sind pflanzliche Abfälle den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern zu überlassen oder zumindest im Rahmen der Eigenkompostierung zu beseitigen. Dies stellt die umweltschonendste und daher vorrangige Form der Beseitigung dar.
In Ausnahmefällen ist das Verbrennen solcher Abfälle außerhalb der geschlossenen Ortslage erlaubt. Es ist aber an strenge Vorgaben geknüpft. Dazu finden Sie im Downloadbereich unten ein Merkblatt.
Entsprechende Feuer müssen beim Ordnungsamt mindestens zwei Werktage vorher schriftlich angezeigt werden. Im Downloadbereich unten finden Sie ein Formular, dass Sie bitte für die Anzeige verwenden. Telefonische Meldungen werden nicht entgegen genommen.
Vom Ordnungsamt wird die Anzeige an die Leitstelle und die Polizei weitergeleitet.
Aktueller Hinweis zur Afrikanischen Schweinepest (ASP): Feuermeldungen für die Schutzzone II können derzeit nicht abgegeben werden! Einen Link zur Karte finden Sie unten bei den Merkblättern.