Ausfuhrkennzeichen (Internationale Zulassung)


Allgemeine Informationen

Befristete Kennzeichen zur Überführung eines Fahrzeuges ins Ausland. Informieren Sie sich bitte vorab über die Regelungen des jeweiligen Landes und der Länder, die Sie auf dem Weg dorthin durchfahren.

 

Seit 01. Juli 2010 sind auch Ausfuhrkennzeichen ab dem Tag der Zulassung kraftfahrzeugsteuerpflichtig.


Notwendige Unterlagen


Ansprechpartner

Kfz-Zulassungsbehörde
Hauptstraße 58
35088 Battenberg (Eder)

Anita Bienhaus
Hauptstraße 58
35088 Battenberg
Telefon (06452) 9344-31
Telefax (06452) 9344-19

Pauline Hallenberger
Hauptstraße 58
35088 Battenberg (Eder)
Telefon (06452) 9344-30
Telefax (06452) 9344-19


Formulare

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