Saisonkennzeichen
Allgemeine Informationen
Saisonkennzeichen finden ihren Einsatz dort, wo ein Fahrzeug immer nur in einem bestimmten Zeitraum (Saison) im öffentlichen Straßenverkehr genutzt wird. Bei Zuteilung eines Saisonkennzeichens können Sie entscheiden, für welchen Monatszeitraum - mindestens 2, höchstens 11 Monate - das Fahrzeug im Straßenverkehr zugelassen werden soll.
Bislang hat man Fahrzeuge für die Zeiträume, in denen Sie nicht genutzt wurden, vorübergehend stillgelegt und später wieder zugelassen; dies entfällt nun durch die Angabe des Saisonzeitraumes.
Beachten Sie bitte :
Ein auf Saisonkennzeichen zugelassenes Fahrzeug darf nur während des auf dem Kennzeichen angegebenen Zeitraumes in Betrieb genommen werden. Außerdem müssen Saisonkennzeichen auf einem EURO-Schild gedruckt werden was die Kennzeichengröße verändern kann. Ist die Hauptuntersuchung außerhalb des Saisonzeitraumes fällig, so ist diese im ersten Monat des nächsten Zeitraumes durchzuführen.
Sofern die Zuteilung eines Saisonkennzeichens im Rahmen einer Zulassung erfolgt, sind die Unterlagen wie unter dem Punkt "Zulassung von Kraftfahrzeugen" beschrieben, vorzulegen.
Notwendige Unterlagen
Wollen Sie Ihr bereits ganzjährig zugelassenes Fahrzeug mit einem Saisonkennzeichen versehen, sind folgende Unterlagen erforderlich:
Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
bisherige/s Kennzeichenschild/er
Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung des Fahrzeughalters
gültige HU-Bescheinigung
Die Erteilung einer Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer ist erforderlich
Vollmacht, sofern Sie eine andere Person mit der Zulassung beauftragen.
Ansprechpartner
Kfz-Zulassungsbehörde
35088Battenberg (Eder)
Anita Bienhaus
EG, Zimmer-Nr. 0.15
Hauptstraße 58
35088 Battenberg (Eder)
(06452) 9344-40
(06452) 9344-19
Luana Backhaus
EG, Zimmer-Nr. 0.18
Hauptstraße 58
35088 Battenberg (Eder)
(06452) 9344-40
(06452) 9344-19
Sevim Yüksel
EG, Zimmer-Nr. 0.21
Hauptstraße 58
35088 Battenberg (Eder)
(06452) 9344-40
(06452) 9344-19
Einverständniserklärung für die Zulassung auf Minderjährige