Umkennzeichnung eines Kraftfahrzeuges
Allgemeine Informationen
Ein bereits im hiesigen Landkreis zugelassenes Fahrzeug kann auf Wunsch des Halters umgekennzeichnet werden.
Auch bei Verlust oder Diebstahl eines oder beider Kennzeichenschilder ist die Umkennzeichnung des Fahrzeuges erforderlich.
Notwendige Unterlagen
Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
gültige HU-Bescheinigung
bisherige Kennzeichenschilder zur Entwertung
gültigen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
Vollmacht, sofern eine andere Person als der Halter den Antrag stellt
Ansprechpartner
Kfz-Zulassungsbehörde
35088Battenberg (Eder)
Anita Bienhaus
EG, Zimmer-Nr. 0.15
Hauptstraße 58
35088 Battenberg (Eder)
(06452) 9344-40
(06452) 9344-19
Luana Backhaus
EG, Zimmer-Nr. 0.18
Hauptstraße 58
35088 Battenberg (Eder)
(06452) 9344-40
(06452) 9344-19
Sevim Yüksel
EG, Zimmer-Nr. 0.21
Hauptstraße 58
35088 Battenberg (Eder)
(06452) 9344-40
(06452) 9344-19
Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer