Gaststättenkonzession

Allgemeine Informationen

Seit Einführung des Hessischen Gaststättengesetzes (HGastG) gibt es die sog. Gaststättenkonzession nicht mehr. Die Ausübung eines Gaststättengewerbes muss der Stadt lediglich angezeigt werden (siehe Gewerbeanmeldung).

Sofern Alkohol ausgeschenkt werden soll, muss die Anzeige sechs Wochen vor Eröffnung der Gaststätte mit folgenden Unterlagen vorgelegt werden: 

  • Führungszeugnis (Belegart OE)
    (zu beantragen beim Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes)

  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
    (zu beantragen beim Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes)

  • Bescheinigung aus dem Verzeichnis des Insolvenzgerichtes
    (www.vollstreckungsportal.de)

  • Bescheinigung in Steuersachen
    (zu beantragen beim zuständigen Finanzamt)

  • gültigen Personalausweis/Reisepass+Meldebescheinigung

Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte persönlich an die Stadtverwaltung.

Rechtsgrundlagen

Hessisches Gaststättengesetz (HGastG)

Gebühren

36,00 €

Ansprechpartner


Ordnungsamt

Hauptstraße 58
35088Battenberg (Eder)

Simone Kaletsch
EG, Zimmer-Nr. 0.16
Hauptstraße 58
35088 Battenberg (Eder)
Telefon (06452) 9344-32
Telefax (06452) 9344-19