Hundesteuer

Allgemeine Informationen

Einen Hund müssen Sie innerhalb von zwei Wochen unter Angabe der Rasse und Abstammung des Tieres schriftlich bei der Stadt Battenberg anmelden. Wurde der Hund in Ihrem Haushalt geboren, innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist.

Für die Dauer der Hundehaltung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.

Weitere Informationen, z. B. zu Steuerbefreiung und -ermäßigung, können Sie der Hundesteuersatzung unten entnehmen. Außerdem finden Sie Merkblätter mit den Standorten aller Hundetoiletten im Stadtgebiet.

Rechtsgrundlagen

Gebühren

1. Hund

60,00 €

2. Hund

108,00 €

3. u. jeder weitere Hund

170,00 €

Gefährlicher Hund480,00 €

Ansprechpartner


Steueramt

Hauptstraße 58
35088Battenberg (Eder)

Josephine Stracke
OG, Zimmer-Nr. 1.15
Hauptstraße 58
35088 Battenberg (Eder)
Telefon (06452) 9344-34
Telefax (06452) 9344-19

Formulare

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Merkblätter

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