Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen

Allgemeine Informationen

Reservierung des Kennzeichens 

Der Fahrzeughalter kann das Kennzeichen für die Wiederzulassung desselben Fahrzeuges auf seinen Namen für ein Jahr reservieren. Ansonsten ist bei Wiederzulassung die gebührenpflichtige Zuteilung eines neuen Kennzeichens erforderlich.

Bei auswärtigen Fahrzeugen ist eine Kennzeichenreservierung nicht möglich!

 

Online-Außerbetriebsetzung

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Ihr Fahrzeug auch online abmelden.

Notwendige Unterlagen

  • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I

  • Kennzeichenschild/er

  • Verwertungsnachweis (bei Verschrottung) oder Verbleibserklärung

Bearbeitungsdauer

ca. 5 Minuten

Gebühren

Die Kosten können je nach Sachlage unterschiedlich sein. Bitte informieren Sie sich telefonisch bei den Sachbearbeiterinnen der Kfz-Zulassungsbehörde.

 

Ansprechpartner


Kfz-Zulassungsbehörde

Hauptstraße 58
35088Battenberg (Eder)

Anita Bienhaus
EG, Zimmer-Nr. 0.15
Hauptstraße 58
35088 Battenberg (Eder)
Telefon (06452) 9344-40
Telefax (06452) 9344-19

Sevim Yüksel
EG, Zimmer-Nr. 0.21
Hauptstraße 58
35088 Battenberg (Eder)
Telefon (06452) 9344-40
Telefax (06452) 9344-19