Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen
Allgemeine Informationen
Reservierung des Kennzeichens
Der Fahrzeughalter kann das Kennzeichen für die Wiederzulassung desselben Fahrzeuges auf seinen Namen für ein Jahr reservieren. Ansonsten ist bei Wiederzulassung die gebührenpflichtige Zuteilung eines neuen Kennzeichens erforderlich.
Bei auswärtigen Fahrzeugen ist eine Kennzeichenreservierung nicht möglich!
Online-Außerbetriebsetzung
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Ihr Fahrzeug auch online abmelden.
Notwendige Unterlagen
Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
Kennzeichenschild/er
Verwertungsnachweis (bei Verschrottung) oder Verbleibserklärung
Bearbeitungsdauer
Gebühren
Die Kosten können je nach Sachlage unterschiedlich sein. Bitte informieren Sie sich telefonisch bei den Sachbearbeiterinnen der Kfz-Zulassungsbehörde.
Ansprechpartner
Kfz-Zulassungsbehörde
35088Battenberg (Eder)
Anita Bienhaus
EG, Zimmer-Nr. 0.15
Hauptstraße 58
35088 Battenberg (Eder)
(06452) 9344-40
(06452) 9344-19
Sevim Yüksel
EG, Zimmer-Nr. 0.21
Hauptstraße 58
35088 Battenberg (Eder)
(06452) 9344-40
(06452) 9344-19