Beglaubigungen (Kopien / Unterschriften)

Allgemeine Informationen

Für Beglaubigungen von Kopien müssen die Originaldokumente hier mit vorgelegt werden.

Für folgende Arten von Beglaubigungen wenden Sie sich bitte an das zuständige Standesamt, Notar oder Ortsgericht:

  • Geburts-, Ehe-, Sterbeurkunden (Standesamt)

  • Grundbuchangelegenheiten

  • Vereins- und Handelsregisterangelegenheiten

  • Familien- und Erbrechtsangelegenheiten

Für Beglaubigungen von Unterschriften muss vor Ort im Bürgerbüro unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes unterschrieben werden. Wurde die Unterschrift vorab geleistet, ist eine Beglaubigung nicht möglich.

Bitte prüfen Sie vorab, ob die Beglaubigung durch die Stadtverwaltung ausreicht. Dies geht normalerweise aus dem zu unterschreibenden Dokument hervor.

Notwendige Unterlagen

  • Originaldokumente

  • gültiges Ausweisdokument (bei Unterschriftsbeglaubigungen)

Gebühren

Beglaubigung von Unterschriften (je Unterschrift)

6,00 €

Beglaubigung von Fotokopien für die erste Seite

4,00 €

Beglaubigung von Abschriften

- für die erste Seite
- für jede weitere Seite zusätzlich

 

6,00 €
0,60 €

In einigen Fällen sind Beglaubigungen gebührenfrei. Dies erfragen Sie bitte bei den zuständigen Sachbearbeiterinnen. 

Ansprechpartner


Bürgerbüro / Einwohnermeldeamt

Hauptstraße 58
35088Battenberg (Eder)

Petra Klein
EG, Zimmer-Nr. 0.17
Hauptstraße 58
35088 Battenberg (Eder)
Telefon (06452) 9344-15
Telefax (06452) 9344-19

Maria Kurzeknabe-Spies
EG, Zimmer-Nr. 0.17
Hauptstraße 58
35088 Battenberg (Eder)
Telefon (06452) 9344-15
Telefax (06452) 9344-19