Beglaubigungen (Kopien / Unterschriften)
Allgemeine Informationen
Für Beglaubigungen von Kopien müssen die Originaldokumente hier mit vorgelegt werden.
Für folgende Arten von Beglaubigungen wenden Sie sich bitte an das zuständige Standesamt, Notar oder Ortsgericht:
Geburts-, Ehe-, Sterbeurkunden (Standesamt)
Grundbuchangelegenheiten
Vereins- und Handelsregisterangelegenheiten
Familien- und Erbrechtsangelegenheiten
Für Beglaubigungen von Unterschriften muss vor Ort im Bürgerbüro unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes unterschrieben werden. Wurde die Unterschrift vorab geleistet, ist eine Beglaubigung nicht möglich.
Bitte prüfen Sie vorab, ob die Beglaubigung durch die Stadtverwaltung ausreicht. Dies geht normalerweise aus dem zu unterschreibenden Dokument hervor.
Notwendige Unterlagen
Originaldokumente
gültiges Ausweisdokument (bei Unterschriftsbeglaubigungen)
Gebühren
| Beglaubigung von Unterschriften (je Unterschrift) | 6,00 € |
| Beglaubigung von Fotokopien für die erste Seite | 4,00 € |
Beglaubigung von Abschriften - für die erste Seite |
6,00 € |
In einigen Fällen sind Beglaubigungen gebührenfrei. Dies erfragen Sie bitte bei den zuständigen Sachbearbeiterinnen.
Ansprechpartner
Bürgerbüro / Einwohnermeldeamt
35088Battenberg (Eder)
Petra Klein
EG, Zimmer-Nr. 0.17
Hauptstraße 58
35088 Battenberg (Eder)
(06452) 9344-15
(06452) 9344-19
Maria Kurzeknabe-Spies
EG, Zimmer-Nr. 0.17
Hauptstraße 58
35088 Battenberg (Eder)
(06452) 9344-15
(06452) 9344-19