Die Meldebehörde darf gemäß § 50 des Bundesmeldegesetztes (BMG) auf Verlangen Alters- und Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse und Rundfunk weitergeben. Es dürfen dabei Familienname, Vorname, Doktorgrad, Anschrift und die Art des Jubiläums mitgeteilt werden.
Vorgesehen ist nur die Weitergabe folgender Altersjubiläen:
70. Geburtstag,
jeder fünfte weitere Geburtstag,
ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag
Bei Ehejubiläen das 50. und jedes weitere Jubiläum.
Sofern Sie eine Weitergabe Ihrer Daten nicht wünschen, müssen Sie eine Übermittlungssperre beantragen. Das Antragsformular finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Sofern Sie wünschen, dass weitere Jubiläen in der Zeitung erscheinen, können Sie dies der HNA-Redaktion telefonisch oder per E-Mail mitteilen: Telefon 06451/7233-14 oder -18, E-Mail
Anmerkung: Je nach Software auf Ihrem Computer kann es zu Problemen bei der Anzeige, beim Ausfüllen bzw. beim Ausdrucken von PDF-Dokumenten kommen. In diesem Fall speichern Sie bitte die Datei direkt auf Ihrem Computer ab (z.B. auf dem Desktop) und öffnen diese anschließend mit der aktuellen Version von Adobe Acrobat Reader (kostenfreie Software zur Anzeige von PDF-Dokumenten) oder eines der hier gelisteten Programme (Liste unvollständig).