Barrierefreiheit bedeutet die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen am Alltag. Das gilt ebenso für die Nutzung von Internetangeboten, die auch für Menschen mit Beeinträchtigung ohne fremde Hilfe möglich sein soll.
Die Stadt Battenberg (Eder) ist daher bemüht, die Internetseite barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage ist das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) in ihrer jeweils gültigen Fassung. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetpräsenz der Stadt Battenberg (Eder) unter www.battenberg-eder.de.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer stetig durchgeführten Selbstbewertung.
Kontrast
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Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind gemäß der Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 noch nicht vollständig barrierefrei:
einige pdf-Dokumente
Die Stadt Battenberg (Eder) arbeitet daran, die barrierefreien Angebote auszuweiten.
Feedback und Kontakt
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang aufgefallen? Dann melden Sie sich bei uns über dieses Kontaktformular.
Oder Sie melden sich per Post, Fax, E-Mail oder telefonisch:
Magistrat der Stadt Battenberg (Eder)
Hauptstraße 58
35088 Battenberg (Eder)
Telefon: 0 64 52/93 44-0
Fax: 0 64 52/93 44-19
E-Mail:
Durchsetzungsverfahren
Wir sind darum bemüht, Ihre Hinweise, Anregungen und Anfragen zu beantworten. Sollte eine Antwort unterbleiben oder für Sie nicht zufriedenstellend sein, können Sie sich an die Landesbeauftragte für barrierfreie IT wenden. Die Beauftragte leitet die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik beim Regierungspräsidium in Gießen.
Regierungspräsidium Gießen Landesbeauftragte für barrierfreie IT Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten Neue Bäue 2 35390 Gießen