Der Antrag ist persönlich (mit Termin) oder schriftlich, gern auch per Mail, zu stellen. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Voraussetzungen:
Die gesuchte Person muss zweifelsfrei im Melderegister identifiziert werden können. Bitte beachten Sie, dass dazu mindestens drei persönliche Angaben der gesuchten Person angegeben werden müssen, um Verwechslungen auszuschließen.
Sie müssen in der Anfrage erklären, dass Sie die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwenden.
Sofern Sie die Daten für gewerbliche Zwecke verwenden, müssen Sie dies angeben.
Es darf für die gesuchte Person keine Auskunftssperre im Melderegister eingetragen sein.