Änderung der Halterdaten:
Änderungen des Namens und/oder der Anschrift des Fahrzeughalters müssen unverzüglich auch in die Fahrzeugpapiere übernommen werden.
Sofern Sie aus einem anderen Landkreis oder Bundesland zugezogen sind, finden Sie weitere Informationen unter Zulassung/Ummeldung von Kraftfahrzeugen!
Änderung der technischen Daten:
Sofern sich etwas an den technischen Daten Ihres Fahrzeuges geändert hat, muss dies i. d. R. auch in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Ob dies der Fall ist, geht aus dem Gutachten selbst hervor. Wenn Sie die erforderliche Eintragung einer technischen Änderung nicht vornehmen lassen, kann dies das Erlöschen der Betriebserlaubnis und damit fehlenden Versicherungsschutz zur Folge haben.
In bestimmten Fällen kann vor Eintragung der technischen Änderung die Erteilung einer Einzelgenehmigung/Betriebserlaubnis erforderlich sein. Die Außenstellen, und somit auch die Zulassungsstelle Battenberg, sind nur für einen Teil davon zuständig. Gutachten nach § 13 EG-FGV und § 21 StVZO müssen zunächst der Zulassungsstelle in Korbach zur Genehmigung bzw. Erteilung der Betriebserlaubnis vorgelegt werden (Antragsformular mit weiteren Hinweisen siehe unten).