EderRadbrücke Dodenau / Eder-RadwegBannerbildBurgbergstollen

Aktuelle Meldungen

 

Zulassung/Ummeldung von Kraftfahrzeugen

Allgemeine Informationen

Bitte beachten Sie vorab folgende wichtige Punkte:

  • Zulassung nur mit Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer. (Vordruck siehe unten)

  • Falls Sie jemanden mit der Zulassung beauftragen, müssen Sie dieser Person eine Vollmacht erteilen. Diese muss einen vorgeschriebenen Inhalt aufweisen!  (Vordruck siehe unten)

  • Sofern für Sie beim Land Hessen Kraftfahrzeugsteuer-Rückstände oder beim Landkreis Gebührenrückstände bestehen, ist eine Zulassung erst nach deren Begleichung möglich. Die Überprüfung erfolgt vollautomatisch.

  • Falls Ihre Zulassung die Eintragung einer technischen Änderung beinhaltet, beachten Sie bitte folgendes: In bestimmten Fällen kann vor Eintragung der Änderung und somit ggf. auch der Zulassung die Erteilung einer Einzelgenehmigung/Betriebserlaubnis erforderlich sein. Die Außenstellen, und somit auch die Zulassungsstelle Battenberg, sind nur für einen Teil davon zuständig. Gutachten nach § 13 EG-FGV und § 21 StVZO müssen zunächst der Zulassungsstelle in Korbach zur Genehmigung bzw. Erteilung der Betriebserlaubnis vorgelegt werden (Antragsformular mit weiteren Hinweisen siehe unten).

  • Zulassungen auf Minderjährige sind nur mit schriftlicher Einwilligungserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweisen möglich. (Vordruck siehe unten)

  • Bei Zulassungen auf Firmen sind Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug vorzulegen, bei Einzelfirmen zusätzlich der Personalausweis des Firmeninhabers. Einzugsermächtigung u. Vollmacht sind vom Firmeninhaber oder einem Prokuristen (Nachweis u. Personalausweis erforderlich) zu unterschreiben.

  • Sie können bei einem Umzug innerhalb Deutschlands Ihr bisheriges Kennzeichen behalten. Wenn Sie also z. B. von Hamburg nach Frankenberg umziehen müssen Sie zwar Ihr Fahrzeug weiterhin ummelden, können aber Ihr HH-Kennzeichen beibehalten. Die genauen Voraussetzung für diese "Kennzeichenmitnahme" erfragen Sie bitte bei den Sachbearbeiterinnen der Kfz-Zulassungsbehörde.

 
Online-Zulassung

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Ihr Fahrzeug auch online zulassen.

Notwendige Unterlagen

Außer den oben bereits genannten Unterlagen benötigen Sie noch Folgendes:

  • Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II / EG-Übereinstimmungsbescheinigung

  • ggf. Datenbestätigung oder technische Gutachten

  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer - siehe oben)

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass+aktuelle Meldebescheinigung des künftigen Fahrzeughalters und ggf. des Beauftragten

 

Bei gebrauchten Fahrzeugen zusätzlich:

  • bisherigen Fahrzeugschein / bisherige Zulassungsbescheinigung Teil I oder Abmeldebescheinigung

  • Bescheinigung über die gültige Hauptuntersuchung

  • bisherige/s Kennzeichenschild/er (wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist)

  • Fahrzeuge, die bisher in einem anderen Landkreis zugelassen waren, sind evtl. bei der Kfz-Zulassungsbehörde vorzuführen

 

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine Zulassung / Ummeldung nur bei Vorlage sämtlicher Unterlagen sowie gültiger Hauptuntersuchung möglich ist.

Gebühren

Leider können vorab keine festen Zusagen über die Höhe der Verwaltungsgebühr gemacht werden. Erst bei Vorlage aller Unterlagen und Kenntnis des gesamten Sachverhaltes ist dies möglich.

Ansprechpartner


Kfz-Zulassungsbehörde

Hauptstraße 58
35088Battenberg (Eder)

Anita Bienhaus
EG, Zimmer-Nr. 0.15
Hauptstraße 58
35088 Battenberg (Eder)
Telefon (06452) 9344-40
Telefax (06452) 9344-19

Luana Backhaus
EG, Zimmer-Nr. 0.18
Hauptstraße 58
35088 Battenberg (Eder)
Telefon (06452) 9344-40
Telefax (06452) 9344-19

Sevim Yüksel
EG, Zimmer-Nr. 0.21
Hauptstraße 58
35088 Battenberg (Eder)
Telefon (06452) 9344-40
Telefax (06452) 9344-19

Formulare

i
Anmerkung: Je nach Software auf Ihrem Computer kann es zu Problemen bei der Anzeige, beim Ausfüllen bzw. beim Ausdrucken von PDF-Dokumenten kommen. In diesem Fall speichern Sie bitte die Datei direkt auf Ihrem Computer ab (z.B. auf dem Desktop) und öffnen diese anschließend mit der aktuellen Version von Adobe Acrobat Reader (kostenfreie Software zur Anzeige von PDF-Dokumenten) oder eines der hier gelisteten Programme (Liste unvollständig).
Einstellungen für mehr Barrierefreiheit

Schrift

Schrift­größe

100%

Kontrast

Kontraste

Inhalts­einstellungen