Fischereischeine
Allgemeine Informationen
Verlängerung und Ausstellung.
Voraussetzung: Hauptwohnsitz in Battenberg (Eder).
Notwendige Unterlagen
Nachweis über bestandene Fischereiprüfung oder bisheriger Fischereischein (jeweils im Original)
Aktuelles Lichtbild (nur bei Erst- und Neuausstellung erforderlich)
Personalausweis (nur bei Erstausstellung erforderlich)
Hinweis:
Falls das Prüfungszeugnis oder der Fischereischein in einem anderen Bundesland ausgestellt wurde, kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein. Die Bearbeitung kann sich verzögern.
Gebühren
Jahresfischerei | 17,50 € |
Fünfjahres-Fischereischein | 45,00 € |
Zehnjahres-Fischereischein | 86,00 € |
Es werden in Hessen keine Jugendfischereischeine mehr ausgestellt, die Fischereiabgabe muss allerdings gezahlt werden (3,50 €/Jahr) zzgl. 3,00 € Verwaltungsgebühr. Bei Fragen dazu rufen Sie uns bitte an.
Ansprechpartner
Ordnungs- und SozialamtHauptstraße 58
35088 Battenberg (Eder)
Simone Kaletsch
EG, Zimmer-Nr. 0.16
Hauptstraße 58
35088 Battenberg (Eder)
(06452) 9344-32
(06452) 9344-19
Petra Klein
EG, Zimmer-Nr. 0.17
Hauptstraße 58
35088 Battenberg (Eder)
(06452) 9344-15
(06452) 9344-19
Maria Kurzeknabe-Spies
EG, Zimmer-Nr. 0.17
Hauptstraße 58
35088 Battenberg (Eder)
(06452) 9344-15
(06452) 9344-19