Personen, die außergewöhnlich gehbehindert (aG) oder blind (Bl) sind, können Parkerleichterungen in Anspruch nehmen. Diese Personen erhalten eine Ausnahmegenehmigung, die sie u. a. berechtigt, auf besonders ausgewiesenen Schwerbehindertenparkplätzen zu parken.
Voraussetzung für die Erteilung eines Parkausweises für Schwerbehinderte ist die Vorlage eines Ausweises des Amtes für Versorung und Soziales mit den entsprechenden Merkzeichen "aG" (außergewöhnlich gehbehindert) oder "Bl" (blind).
Für Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die zuständigen Mitarbeiter.