Seit Einführung des Hessischen Gaststättengesetzes (HGastG) gibt es die sog. Gaststättenkonzession nicht mehr. Die Ausübung eines Gaststättengewerbes muss der Stadt lediglich angezeigt werden (siehe Gewerbeanmeldung).
Sofern Alkohol ausgeschenkt werden soll, muss die Anzeige sechs Wochen vor Eröffnung der Gaststätte mit folgenden Unterlagen vorgelegt werden:
Führungszeugnis (Belegart OE)
(zu beantragen beim Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes)
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
(zu beantragen beim Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes)
Bescheinigung in Steuersachen
(zu beantragen beim zuständigen Finanzamt)
gültigen Personalausweis/Reisepass+Meldebescheinigung
Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte persönlich an die Stadtverwaltung.