Einen Hund müssen Sie innerhalb von zwei Wochen unter Angabe der Rasse und Abstammung des Tieres schriftlich bei der Stadt Battenberg anmelden. Wurde der Hund in Ihrem Haushalt geboren, innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist.
Für die Dauer der Hundehaltung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
Weitere Informationen, z. B. zu Steuerbefreiung und -ermäßigung, können Sie der Hundesteuersatzung unten entnehmen. Außerdem finden Sie Merkblätter mit den Standorten aller Hundetoiletten im Stadtgebiet.