Für Beglaubigungen von Kopien müssen die Originaldokumente hier mit vorgelegt werden.
Für folgende Arten von Beglaubigungen wenden Sie sich bitte an das zuständige Standesamt, Notar oder Ortsgericht:
Geburts-, Ehe-, Sterbeurkunden (Standesamt)
Grundbuchangelegenheiten
Vereins- und Handelsregisterangelegenheiten
Familien- und Erbrechtsangelegenheiten
Für Beglaubigungen von Unterschriften muss vor Ort im Bürgerbüro unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes unterschrieben werden. Wurde die Unterschrift vorab geleistet, ist eine Beglaubigung nicht möglich.
Bitte prüfen Sie vorab, ob die Beglaubigung durch die Stadtverwaltung ausreicht. Dies geht normalerweise aus dem zu unterschreibenden Dokument hervor.