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Reisepass


Allgemeine Informationen

Abgelaufene Reisepässe können nicht verlängert, sondern müssen neu beantragt werden. Für die Beantragung müssen Sie persönlich vorsprechen. Reisepässe sind bis zur Vollendung Ihres 24. Lebensjahres jeweils sechs, danach zehn Jahre gültig.

 

Bevor Sie einen Reisepass beantragen sollten Sie überprüfen, ob Sie diesen wirklich benötigen. In vielen Ländern, vor allem in Europa, genügt der Personalausweis. Mehr Informationen zu Einreisebestimmungen finden Sie auf der Homepage des Auswärtigen Amtes.

 

In Ausnahmefällen (Nachweis erforderlich!) kann ein maschinenlesbarer vorläufiger Reisepass mit einer Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausgestellt werden. Dieser reicht jedoch für die Einreise in manche Länder nicht aus (z. B. USA). Auch diesbezüglich informieren Sie sich bitte beim Auswärtigen Amt. Sofern zeitlich möglich, ist ein "richtiger" Reispass zu beantragen. Er ist ohnehin im Vergleich günstiger und wird in jedem Reiseland anerkannt.

 

Auch die Beantragung eines Expresspasses (Lieferung innerhalb 72 Stunden) oder eines 48seitigen Passes ist möglich.

 

Bei Reisepässen für Säuglinge/Kleinstkinder beachten Sie bitte folgendes:

Die Gesichter verändern sich rasch, sodass mitunter nach relativ kurzer Zeit von einem "neuen" Aussehen gesprochen werden kann. Weicht das Lichtbild im Ausweisdokument stark vom Gesicht des Kindes ab, ist dieses automatisch ungültig und für eine Reise nicht mehr verwendbar. Das aufgedruckte Gültigkeitsdatum ist dabei unerheblich. Ein neues Dokument mit aktuellem Foto ist zu beantragen!


Rechtsgrundlagen

Bitte beachten Sie, dass einige Länder bei Einreise voraussetzen, dass Ausweisdokumente (Personalausweis/Reisepass) noch eine Mindestgültigkeit, i. d. R. sechs Monate, aufweisen. Informieren Sie sich frühzeitig beim Auswärtigen Amt über die Einreisebestimmungen.


Notwendige Unterlagen

    • Aktuelles, biometrisches Passbild

    • Alter Reisepass oder Personalausweis. Sollten Sie diese Ausweisdokumente verloren haben, bringen Sie bitte eine Geburts- oder Eheurkunde mit.

    • Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten (Formular siehe unten) oder aktuellen Nachweis des alleinigen Sorgerechts (Jugendamt).


Gebühren

  • Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres: 37,50 € - sechs Jahre gültig

  • Nach Vollendung des 24. Lebensjahres: 70,00 € - zehn Jahre gültig

  • Vorläufiger Reisepass: 26,00 € - ein Jahr gültig

Die Kosten für Zusatzleistungen - z. B. Expresspass - finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern und für Heimat.


Ansprechpartner

Bürgerbüro / Einwohnermeldeamt
Hauptstraße 58
35088 Battenberg (Eder)

Petra Klein
EG, Zimmer-Nr. 0.17
Hauptstraße 58
35088 Battenberg (Eder)
Telefon (06452) 9344-15
Telefax (06452) 9344-19

Maria Kurzeknabe-Spies
EG, Zimmer-Nr. 0.17
Hauptstraße 58
35088 Battenberg (Eder)
Telefon (06452) 9344-15
Telefax (06452) 9344-19


Formulare


Merkblätter

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