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Stadtverordnetenversammlung (beschließend)

Die Stadtverordnetenversammlung ist entsprechend den Bestimmungen der hessischen Gemeindeordnung das oberste Organ der Stadt. Sie geht aus unmittelbaren Wahlen der Bevölkerung hervor. Ihr obliegt die Entscheidung in allen wichtigen Angelegenheiten. Damit trägt sie die rechtliche und politische Verantwortung dafür, wie die Geschicke unserer Stadt gelenkt werden sollen. Zu ihren Aufgaben gehört beispielsweise die Entscheidung, für welche Zwecke die finanziellen Mittel eingesetzt werden, welche Neubauten erfolgen sollen sowie die Festsetzung der Gebühren und Beiträge. Die Stadtverordnetenversammlung fasst ihre Beschlüsse in der Regel in öffentlichen Sitzungen. Sie besteht aus 31 Mitgliedern.

Mitglieder