Ausfuhrkennzeichen (Internationale Zulassung)
Allgemeine Informationen
Befristete Kennzeichen zur Überführung eines Fahrzeuges ins Ausland.
Bitte beachten Sie, dass Sie in manche EU-Länder Fahrzeuge auch mit Kurzzeitkennzeichen überführen können. Informieren Sie sich bitte vorab über die Regelungen des jeweiligen Landes und der Länder, die Sie auf dem Weg dorthin durchfahren.
Seit 01. Juli 2010 sind auch Ausfuhrkennzeichen ab dem Tag der Zulassung kraftfahrzeugsteuerpflichtig. Dies gilt für den gesamten Gültigkeitszeitraum, mindestens jedoch für einen Monat. Die Festsetzung der Steuer erfolgt unmittelbar durch das zuständige Finanzamt.
Notwendige Unterlagen
-
Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
-
Versicherungsbestätigung (gelbe "Doppelkarte")
-
Grüne Abmeldebescheinigung bzw. Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
-
Kennzeichenschild/er (nur bei noch zugelassenen Fahrzeugen)
-
Nachweis über Gültigkeit der Hauptuntersuchung (HU) mindestens bis zum Ablauf des Ausfuhrkennzeichens (durch Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I, Abmeldebescheinigung oder HU-Bescheinigung)
-
gültiger Personalausweis oder Reisepass (bei deutschen Personen zusätzlich Meldebescheinigung) des zukünftigen Fahrzeughalters
-
Nachweis über gezahlte Kfz-Steuer oder Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer (nur für Konten bei einem inländischen Geldinstitut oder bei einem ausländischen Geldinstitut mit inländischer Niederlassung)
-
das Fahrzeug ist der Kfz-Zulassungsbehörde vor Zuteilung des Ausfuhrkennzeichens vorzuführen. Es muss sich in verkehrssicherem Zustand befinden. Hierbei wird auch geprüft, ob die am Fahrzeug angebrachten Reifen(-größen) genehmigt sind. Ggf. ist ein entsprechender Nachweis zu erbringen.
Ansprechpartner
Kfz-ZulassungsbehördeHauptstraße 58
35088 Battenberg (Eder)

Anita Bienhaus
Hauptstraße 58
35088 Battenberg (06452) 9344-31
(06452) 9344-19
Pauline Hallenberger
Hauptstraße 58
35088 Battenberg (Eder) (06452) 9344-30
(06452) 9344-19