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Kinderreisepässe seit 1. Januar 2024 abgeschafft!

Seit dem 1. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiter verwendet werden. Prüfen Sie aber in jedem Fall auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes, ob das Dokument im Reiseland (noch) anerkannt wird.

 

Gründe für die Abschaffung:

Kinderreisepässe waren zuletzt nur noch maximal 12 Monate gültig und wurden in einigen Ländern überhaupt nicht anerkannt. Andere fordern bei Einreise, dass Passdokumente eine bestimmte Restgültigkeit aufweisen. Das sind in der Regel drei bis sechs Monate. Das schränkte die Verwendbarkeit der Kinderreisepässe zusätzlich erheblich ein. In einigen Ländern wurden Kinderreisepässe nicht anerkannt, wenn sie verlängert oder aktualisiert worden waren.

 

Damit Reisen von Familien nicht unterbrochen oder sogar verhindert werden, weil der Kinderreisepass an der Grenze nicht anerkannt wird, wurde dieser nun abgeschafft. Auch der Aufwand für die Eltern für die jährliche Neubeantragung oder Verlängerung wird damit erheblich verringert.

 

Alternativen:

Je nach Reiseziel ist für Kinder jeden Alters ein Personalausweis oder ein "richtiger" Reisepass zu beantragen (ACHTUNG: Lieferzeit i. d. R. zwei bis drei Wochen!!!). Bitte informieren Sie sich immer frühzeitig vor Reiseantritt auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes, welche Dokumente in Ihrem Urlaubsland anerkannt werden und wie lange diese ggf. noch gültig sein müssen.

Wichtig zu wissen: Auch bei Kindern sind Personalausweis und Reisepass sechs Jahre gültig. ABER: Ausweisdokumente werden automatisch ungültig, wenn das enthaltene Lichtbild stark vom Gesicht des Kindes abweicht. Das eingedruckte Gültigkeitsdatum ist dann unerheblich, es muss ein neues Dokument beantragt werden.

 

Antragstellung:

Einen Termin zur Beantragung eines Personalausweises oder Reisepasses für Ihr Kind können Sie online buchen. Den Link zum Buchungsportal finden Sie weiter unten auf dieser Seite. Dort erhalten Sie auch alle weiteren Informationen zur Antragstellung.

 

Bild zur Meldung: Kind mit Kinderreisepass; Quelle: BMI